Wie importiert man Kaffee aus der Europäischen Union?

Obwohl es auf dem europäischen Territorium kaum ein Land gibt, in dem nennenswert Kaffee angebaut wird, sind die europäischen Länder die größten wirtschaftlichen Gewinner aus dem Bohnenverkauf. Das kommt daher, da sie den Markt für Röstkaffee und alle seine Derivate dominieren.

Kaffee in Europa

Europa besitzt eine lebendige Kaffeekultur. Die Europäer lieben ihre Kaffeekultur und ihre Kaffeeszene, und Gespräche bei einer Tasse Espresso oder Milchkaffee sind ebenso bedeutungsvoll wie der Inhalt der Tasse. Länder wie Frankreich, Italien, Griechenland und die Niederlande stechen dabei hervor. In Italien ist es zum Beispiel ganz normal, dass man während der Fahrt auf der Autobahn einen „Boxenstopp“ einlegt, nur um kurz an der Kaffeebar einen Espresso zu schlürfen.

In Europa existieren rund 18,500 Kaffeeunternehmen. Hillerød (Dänemark) ist die Provinz mit dem höchsten Marktanteil: 4 % (724 Kaffeeunternehmen). An zweiter Stelle steht die dänische Stadt Viborg mit 278 Kaffeeunternehmen (2 %). Auch in London gibt es 267 Kaffeeunternehmen.

Die führenden Kaffeeunternehmen in Europa sind:

  • EVOCA SPA
  • NESTLE HELLAS SINGLE MEMBER S.A.
  • JACOBS DOUWE EGBERTS NL B.V.
  • Espresso House Dänemark A/S
  • TCHIBO WARSZAWA SP Z O O
  • Sligro Food Group Belgien
  • JACOBS DOUWE EGBERTS B.V.
  • Maas International B.V.
  • CAFFE’ TROMBETTA SPA
  • Pelican Rouge B.V.

Wie importiert man Kaffee aus Europa?

Zunächst einmal erhöht eine Analyse oder Recherche der vielen Variablen immer die Chancen für einen erfolgreichen Import. Dies ermöglicht es Ihnen, die Vorschriften zu verstehen, die in jeder Phase des Prozesses eingehalten werden müssen.

Ohne vorherige Analyse und Importstrategie können negative Überraschungen wie zusätzliche Zölle, Verwirrung und sogar Verzögerungen beim Zoll auftreten.

Produktklassifizierung

Die Kenntnis der Art des einzuführenden Produkts ist ein weiterer Faktor, der zum Erfolg einer Logistikmaßnahme beiträgt; die Kenntnis der Art der Verpackung, der Abmessungen, der zu transportierenden Menge und aller Details, die jeder Warenart eigen sind, begünstigt die effizienteste Entwicklung jeder Phase.

Bei der Vorbereitung des Exports und Imports von Waren in und aus der Europäischen Union müssen Sie diese korrekt klassifizieren, um sicherzustellen, dass Sie mit den richtigen Verfahren vertraut sind. Für die verschiedenen Arten von importierten oder exportierten Waren sind besondere Informationen und Vorschriften erforderlich.

Pflanzliche und tierische Waren

Da Kaffee in diese Kategorie fällt, müssen Sie die einschlägigen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften beachten. Zu diesen Verfahren gehören Gesundheitsbescheinigungen, Biosicherheitsanforderungen und Grenzkontrollen.

Bei der Anmeldung von Waren dieser Art werden drei Kontrollen durchgeführt:

  • Elektronisches Dokument
  • Identitätsprüfung
  • Physische Überprüfung der Waren

Auswahl des am besten geeigneten Incoterms

Incoterms sind von der Internationalen Handelskammer aufgestellte Regeln, die in internationalen Kaufverträgen verwendet werden.

Jeder Incoterm variiert je nach dem durchzuführenden Vorgang, weshalb es unerlässlich ist, das Transportmittel klar zu definieren, den Lieferort festzulegen und somit alle Rechte und Pflichten zwischen den an der Einfuhr beteiligten Parteien zu regeln.

Unterlagen für die Einfuhr aus Europa

Das Vorhandensein aller erforderlichen Unterlagen für jede Phase der Einfuhr ist ein weiterer grundlegender Aspekt. Dieser sorgt nicht nur für Ordnung und vollständige Kontrolle von Anfang bis Ende, sondern minimiert auch die Möglichkeit zusätzlicher Kosten und begünstigt eine wirksame Reaktion auf jede auftretende Situation.

Einige der für eine Einfuhr erforderlichen Dokumente sind:

  • Handelsrechnung
  • Geografischer Identifikationsstempel
  • Ursprungszeugnis
  • Gesundheits-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungszeugnis, ausgestellt von der EU oder von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes
  • Luft- oder Schiffskonnossement
  • Incoterms
  • Etikettierungsnormen

Landwirtschaftliche Dokumentation

Pflanzengesundheitszeugnisse

Pflanzengesundheitszeugnisse sind für die meisten frischen Früchte, Gemüse und anderes Pflanzenmaterial erforderlich.

Gesundheitszeugnisse

Für Waren, die aus tierischen Erzeugnissen oder Nebenerzeugnissen bestehen, verlangen die Mitgliedstaaten, dass die Sendungen von einer Bescheinigung begleitet werden, die von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestellt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob das Erzeugnis für den menschlichen Verzehr, für pharmazeutische Zwecke oder ausschließlich für nichtmenschliche Zwecke bestimmt ist.

Summarische Anmeldung

Waren, die in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht werden, unterliegen ab dem Zeitpunkt des Eingangs der zollamtlichen Überwachung, bis die Zollformalitäten erledigt sind. Für diese Waren ist eine summarische Anmeldung erforderlich, die abgegeben wird, sobald die Waren den Zollbeamten gestellt wurden.

Die Zollbehörden können eine Frist für die Abgabe der summarischen Anmeldung setzen, die jedoch nicht über den ersten Arbeitstag nach dem Tag der Gestellung der Waren hinausgehen darf.

Die summarische Anmeldung ist von der Person abzugeben, welche die Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht hat, oder von der Person, die nach dem Verbringen die Verantwortung für die Beförderung der Waren übernimmt.

Die summarische Anmeldung kann auf einem von den Zollbehörden bereitgestellten Formblatt abgegeben werden.  Die Zollbehörden können jedoch auch die Verwendung eines beliebigen Handels- oder amtlichen Dokuments zulassen, das die zur Identifizierung der Waren erforderlichen spezifischen Angaben enthält.

Einheitspapier

Es dient als Anmeldung des EU-Einführers. Dieses Formular beschreibt die Waren und ihre Bewegung in der Welt und ist für den Handel außerhalb der EU oder den Handel mit Nicht-EU-Waren unerlässlich. Es umfasst sowohl die Zölle als auch die Mehrwertsteuer. Die Erklärung wird von der Person abgegeben, die die Waren versendet, in der Regel der registrierte Einführer oder ein Vertreter im Namen des Einführers.

Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten

Seit dem 1. Juli 2009 müssen alle Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union eine Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (Economic Operator Registration and Identification – EORI) besitzen. Dies sobald man eine Zollanmeldung oder eine summarische Anmeldung abgeben möchten.

Die EORI-Nummer muss dann für die Zollabfertigung verwendet werden, die förmlich bei den Zollbehörden des jeweiligen Landes beantragt werden muss, in welches das Unternehmen zum ersten Mal exportiert. Die Zollbehörden des jeweiligen Landes können zusätzliche Unterlagen verlangen, die zusammen mit dem förmlichen Antrag auf Erteilung der EORI-Nummer einzureichen sind.

Das Tarifsystem

An dieser Stelle ist es wichtig, auf die internationalen Übereinkommen und Abkommen einzugehen, die die Europäische Union mit anderen Ländern oder Wirtschaftsblöcken geschlossen hat.